Um vor dem Standesamt Lech die Ehe zu schließen ist als erster Schritt das Aufgebot (Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit) vorzunehmen. Dazu bedarf es einer Vorsprache beim Standesamt. Dabei werden folgende Punkte besprochen bzw. festgelegt: Aufnahme der Personaldaten, Bestimmung der künftigen Namensführung, Festlegung des Trauungstermines und –ortes, Besprechung des Trauungsablaufes, Bezahlung der Gebühren.
Vorzulegende Dokumente
Für eine standesamtliche Eheschließung sind eine Reihe von Urkunden vorzulegen, die je nach Familienstand und Nationalität der Verlobten unterschiedlich sind. Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt:
Bei österreichischen Staatsbürger*innen
- Auszug aus dem Geburtenbuch (beim Standesamt der Geburt erhältlich)
- Staatbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Bei Vorehen Heiratsurkunde und Auflösungsnachweis der Ehe
- Im Bedarfsfalle Nachweis von akademischen Graden
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
Eheschließung von ausländischen Staatsangehörigen in Lech
Immer wieder nutzen viele Urlaubsgäste die Möglichkeit in Lech standesamtlich zu heiraten. Grundsätzlich ist eine standesamtliche Eheschließung in Lech für ausländische Staatsangehörige kein Problem und eine solche wird – bei Vorlage der erforderlichen Dokumente – im Heimatland anerkannt und ist dort rechtsgültig.
Bei deutschen Staatsbürger*innen
- Auszug aus dem Familienbuch (Erhältlich beim Wohnsitzstandesamt)
- Ehefähigkeitszeugnis (Erhältlich beim Wohhnsitzstandesamt)
- Bei Vorehen jeweils die Heiratsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung der Ehe (alternativ Familienbuchauszug, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
- Reisepass oder Personalausweis als Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Daten über etwaige gemeinsame Kinder
- Nachweis über allfällige akademische Grade
Bei allen anderen Nationalitäten erteilt das Standesamt Lech gerne Auskunft über die vorzulegenden Dokumente und Urkunden.
Kosten
Die Gebühren für die standesamtliche Trauung sind sehr individuell und können von EUR 35,– bis EUR 170,– und mehr ausmachen (Namensführung nach ausländischem Recht, ausländische Dokumente mit Übersetzungen die nachträglich vergebührt werden müssen und ähnliches mehr).
Für die Abschrift aus dem Ehebuch sowie je Heiratsurkunde sind EUR 8,60 zu entrichten.